Smarte Stromzähler

Der Umstieg auf die digitalen Stromzähler wird durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) geregelt. Das Gesetz umfasst Bestimmungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten. Der Begriff Smart Meter wird in diesem Gesetz präzise beschrieben und die Anforderungen, ab wann ein Smart Meter bei einem Endkunden eingebaut werden muss, klar definiert. Nachdem der Hochlauf von erneuerbaren Energien und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen einer immensen Bedeutung zukommt, wird der Einbau von Smart Metern immer wichtiger.

Im MsbG wird nach wie vor zwischen modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) unterschieden. Der Unterschied besteht in der kommunikativen Anbindung der elektronischen Stromzähler. Während die moderne Messeinrichtung ein elektronischer Zähler ist, der mehrere Zählwerke und historische Werte anzeigen kann, ist das intelligente Messsystem über das sogenannte Smart Meter Gateway hochsicher an ein Kommunikationsnetzwerk angeschlossen, welches höchste Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen muss. Die Sicherheitsanforderungen an die Datenkommunikation unterliegen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und werden ständig überarbeitet und erweitert. Der Datenzugriff auf diese Geräte ist nur mit entsprechenden Zertifizierungen und Berechtigungen möglich. Dadurch werden die Geräte vor einem unberechtigten Zugriff von Dritten geschützt.

Wann eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem verbaut werden muss, ist im MsbG unter §29 geregelt. Endkunden mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch > 6.000 kWh erhalten ein intelligentes Messsystem (iMSys). Gleiches gilt für Endkunden mit einer Vereinbarung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetz (steuVE), z. B. für Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen, Klimaanlagen oder Speicher mit einem Netzbezug > 4,2 KW sowie PV-Anlagen > 7 kWp. In diesen Fällen wird ein intelligentes Messsystem (iMSys) inklusive einer Steuerungseinrichtung installiert.
Der Einbau der Geräte ist für den Endkunden (Anschlussnutzer) ohne direkte Kosten verbunden. Diese sind in den Messentgelten inkludiert und unterliegen ebenfalls einer gesetzlichen Deckelung, den sogenannten Preisobergrenzen (MsbG §30). Dem Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems/ Steuerungseinrichtung kann nicht widersprochen werden.

Ziel des Rollouts von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen ist es, die Daten von Erzeugern und Verbrauchern zu kennen und diese ideal miteinander zu verknüpfen. Der Netzbetreiber muss das Netz zwischen Erzeuger und Verbraucher in der Waage halten, was unterstützend mit den von den intelligenten Messsystemen erfassten Daten gelingt.

Es müssen laut Gesetzgebung bis 2032 90% aller Pflichteinbaufälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Alle weiteren Letztverbraucher und Anlagenbetreiber, die nicht unter den Pflichteinbau fallen, müssen ebenfalls bis spätestens Ende 2032 mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet werden.

Der Endkunde muss für den Erhalt einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems nicht aktiv werden. Im Rahmen des Rolloutplans werden die Kunden, bei denen ein Gerätewechsel erforderlich ist, angeschrieben. Da wir den Rollout möglichst wirtschaftlich abbilden wird dies überwiegend im Rahmen des Turnuswechsels stattfinden.

Ist ein intelligentes Messsystem installiert, werden die Daten automatisiert, hochsicher und datenschutzkonform an die zugriffsberechtigten Backendsysteme gesendet. Ein Zugriff für den Endkunden auf die Daten kann entweder direkt am Gerät über die HAN Schnittstelle oder über das Internet erfolgen. Für den Zugriff auf die Daten wird ein Benutzername und Passwort benötigt, welches persönlich bei TWL Metering, nach Terminvereinbarung (Industriestraße 3, 67063 Ludwigshafen) Vorlage des Personalausweises abgeholt werden kann.

Ab 2025 werden in Verbindung mit intelligenten Messsystemen dynamische Tarife angeboten, die je nach Angebot und Energieüberschuss oder -knappheit variieren. Hierzu werden zu gegebener Zeit die entsprechenden Informationen vom jeweiligen Versorger bereitgestellt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ und auf der Internetseite des BMWK.