FAQ zum Thema moderne Messeinrichtung (mME) und intelligentes Messsystem (iMsys)
Im Zuge des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) wurde im September 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erlassen. Mit der Novellierung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurden die Rahmenbedingungen für den Einbau der intelligenten Messsysteme (iMsys) noch einmal konkretisiert. Grundsätzlich werden im Netzgebiet Ludwigshafen im Haushaltsbereich nur noch moderne Messeinrichtungen (mME) eingebaut, der Umbau auf iMsys findet im Rahmen des gesetzlich vorgeschrieben Rollouts statt und soll nach den Vorgaben des MsbG §45 bis 2030 abgeschlossen sein. Die Kunden in Ludwigshafen werden somit Stück für Stück auf die moderne Messtechnik umgerüstet.
Wenn wir Ihre Fragen nicht beantworten konnten oder Sie weitere Fragen haben, stellen Sie uns diese gerne per E-Mail an info@twl-metering.de.
Moderne Messeinrichtung (mME)
Nein, die Displayanzeige ist eine eichrechtlich relevante Einheit und kann nicht verändert werden.
Nein, der Einbau einer modernen Messeinrichtung kann nicht abgelehnt werden. Der Gesetzgeber hat den verpflichtenden Einbau von modernen Messeinrichtungen im Messstellenbetriebsgesetz MsbG verankert.
Nach der Idee der Bundesregierung soll der Einbau einer modernen Messeinrichtung dazu beitragen, dass der Endkunde seine Verbrauchsdaten besser kontrollieren und reduzieren kann und somit einen Beitrag zur CO² Einsparung leistet.
Die moderne Messeinrichtung ist ein elektronischer Zähler, der auf Grund seiner Messeigenschaften die Messung der elektrischen Leistung (kW) und Arbeit (kWh) über ein elektronisches Display abbildet. Im Gegensatz zu den Ferrariszählern ist dieser nicht mehr schwarz mit einem analogen Rollenzählwerk, sondern grau mit einer Digitalanzeige. Im Netzgebiet Ludwigshafen werden aktuell die modernen Messeinrichtungen von EasyMeter, einen Zählerhersteller aus Bielefeld, verbaut.
Die moderne Messeinrichtung hat keine klassische Drehscheibe, wie sie von mechanischen Zählern (Ferrariszähler) bekannt ist. Die Drehscheibe, die in der Vergangenheit angezeigt hat, ob der Zähler gerade elektrische Arbeit misst, wurde durch eine blinkende LED ersetzt. Für den Verbraucher bedeutet dies, je schneller die LED blinkt, desto mehr elektrische Arbeit wird über den Zähler gemessen.
Auf dem Display des Zählers werden verschiedene Werte rollierend ausgegeben, je nach Anlage und Tarif sind nachfolgende Zählwerke aktiv:
| 1.8.0 | Summenzählwerk der bezogenen elektrischen Arbeit (kWh)Standardwert bei Eintarifzählern |
|---|---|
| 1.8.1 | Zählwerk Hochtarif oder Tagtarif (HT) der bezogenen elektrischen Arbeit(kWh) – nur bei Zweitarifzählern |
| 1.8.2 | Zählwerk Niedertarif oder Nachttarif (NT) der bezogenen elektrischenArbeit (kWh) – nur bei Zweitarifzählern |
| 2.8.0 | Zählwerk bei Lieferung in Verbindung mit einer Einspeiseanlage(PV|BHKW o.ä.) der gelieferten elektrischen Leistung (kWh) |
Auf dem Display werden die abrechnungsrelevanten Werte in kWh angezeigt. In der zweiten Displayzeile sind weitere detaillierte Informationen abrufbar. Der Zugriff ist mit einer PIN geschützt. Die PIN erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises im Kundenzentrum der Technischen Werke Ludwigshafen am Rhein AG.
Bitte kontaktieren Sie hierzu das Kundenzentrum der TWL AG unter der kostenfreie Servicenummer: 0800 - 11 22 700.
Auf dem Zähler sind zahlreiche Zahlen und Symbole eingraviert. Diese dienen zur Identifikation des Gerätes in den IT – Systemen des Konzerns und dem Hersteller für die Konfiguration der Software des Zählers bei der Herstellung. Ebenso ist die digitale Signatur auf den Zähler eingeprägt.
Die Eichung des Zählers ist durch das MID Zeichen neben dem Display eingraviert. Das angegebene Jahr ist mit einem führenden „M“ angegeben. „M18“ bedeutet, Eichjahr des Zählers ist 2018. Der Zähler hat eine Eichgültigkeit von 8 Jahren. Diese kann ggf. durch ein amtliches Stichprobenverfahren verlängert werden.
Die Digitalanzeige des Zählers wird nach der Inbetriebnahme alle relevanten Zählwerke nacheinander anzeigen. Zu Beginn zeigt der Zähler alle Elemente an, die der Zähler auf dem Display anzeigen kann. (Display Selbsttest) Sollte Ihnen hier ein Fehler auffallen, kontaktieren Sie bitte das Kundenzentrum unter der kostenfreie Servicenummer: 0800 - 11 22 700.
Abgerechnet wird der Zähler nach der gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenze, die im Messstellenbetriebsgesetz MsbG §31 durch die Bundesregierung vorgegeben ist. Veröffentlicht sind die Preise in dem Preisblatt der hiesigen Netzgesellschaft TWL Netze GmbH (www.twl-netze.de). Die Abrechnung erfolgt in der Regel mit der Jahresverbrauchsabrechnung des jeweiligen Stromlieferanten. Sollte dieser die Abrechnung nicht in der Jahresverbrauchsabrechnung integrieren, wird die Abrechnung direkt über den zuständigen Netzbetreiber erfolgen. In Ludwigshafen ist dies die TWL Netze GmbH.
Der Umbau ist für den Endkunden kostenfrei.
Die moderne Messeinrichtung wird derzeit im Zuge des gesetzlich vorgeschriebenen Turnuswechsels verbaut. Die Terminierung des Zählerwechsels erfolgt über einen Dienstleister und wird ca. 2 Wochen vorher angekündigt. Das Informationsschreiben über den Einbau der modernen Messeinrichtungen wird an alle betroffenen Kunden versendet, deren Zähler im Turnus gewechselt werden müssen. Die Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen ist gemäß MsbG bis Ende 2032 vorgesehen.
Ja, bei einer modernen Messeinrichtung erfolgt keine Fernübertragung von irgendwelchen Daten. Deshalb wird der Zählerstand einmal im Jahr manuell von einem TWL Metering GmbH Mitarbeiter abgelesen.
Nein, die Daten werden ausschließlich am Display angezeigt und können nicht elektronisch über eine Schnittstelle abgerufen werden. Hierfür wird ein intelligentes Messsystem benötigt.
Intelligentes Messsystem (iMsys)
Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Stromzähler inkl. einer Kommunikationseinrichtung, das sog. Smart Meter Gateway. Das Messen übernimmt die moderne Messeinrichtung und die Datenübermittlung das Smart Meter Gateway. Dieses wird oft auch als Smart Meter bezeichnet. Das iMsys erfasst und übermittelt die Verbrauchs- und Erzeugungsdaten über eine sichere Verbindung (z. B. Mobilfunk). Die Datensicherheit von iMsys wird unter anderem über Firewalls, Authentifizierungen und Verschlüsselung der Kommunikation gewährleistet. Das intelligente Messsystem wird vor dem Einbau des Zählers vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und freigegeben.
Smart Meter Gateway bezeichnet die Kommunikationseinheit die sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Dieses Gateway dient zur Datenübertragung eines intelligenten Messsystems. Durch Anbindung eines Smart Meter Gateways wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem.
Ja, im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist der Einsatz von intelligenten Messsystemen in bestimmten Fällen verpflichtend. Zudem ist der optionale Einbau möglich. Folgende Fälle werden unterschieden. Für Stromkunden mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh/ Jahr und Stromerzeuger (z. B. Betreiber eine PV-Anlage) mit einer installierten Leistung von mehr als sieben kW sind die neuen intelligenten Messysteme verpflichtend.
Der Messstellenbetreiber muss sie innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einbauen. Bei Stromkunden und -erzeugern, die unter dieser Grenze bleiben, liegt es im Ermessen des Messstellenbetreibers, ob intelligente Messsysteme eingebaut werden. Bis 2032 werden alle Verbraucher mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet, die die Basis für ein intelligentes Messsystem sind.
Sie werden mindestens drei Monate im Voraus per Brief vom zuständigen Messstellenbetreiber darüber informiert, dass Ihr analoger Stromzähler durch ein Smart Meter ersetzt wird. In einem weiteren Schreiben erhalten Sie einen Terminvorschlag für den Einbau des intelligenten Messsystems. Der Brief ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Datum bei Ihnen. So haben Sie Gelegenheit, bei Bedarf einen anderen Termin zu vereinbaren. Ein Zählermonteur der TWL Metering kommt zu Ihnen nach Hause, baut das intelligente Messsystem (iMsys) ein und nimmt es in Betrieb.
Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf wetter- und saisonal abhängige dezentrale Erzeugungsanlagen fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Intelligente Messsysteme helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein wichtiger Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage bildet hierfür das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Gerne prüfen wir, ob eine vorzeitige Umrüstung in Ihrem Fall möglich ist. Kontaktieren Sie uns dazu unter folgender E-Mail-Adresse: messtechnik@twl-metering.de
Alle Kunden, die in der Kategorie eines Pflichteinbaufalles verortet sind, werden automatisch im Zuge des Rollouts bis spätestens 2030 umgerüstet.
Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen erheben im Standard alle 15 Minuten den Stromverbrauch. Auf Wunsch können zusätzliche Messwerte erhoben werden. Zum Auslesen der erhobenen Messwerte durch eine moderne Messeinrichtung ist weiterhin eine manuelle Ablesung vor Ort notwendig. Bei intelligenten Messsystemen werden die erhobenen Messwerte über das Gateway übertragen.
Die gesetzliche Grundlage mit hohen Anforderungen bildet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Darüber hinaus stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusätzliche Anforderungen in Form von technischen Richtlinien an alle teilnehmenden Unternehmen und Versorgern zur Verfügung. Für die Einhaltung der technischen Richtlinien, in denen die Voraussetzungen für den Betrieb der hochsicheren Infrastruktur vorgegeben sind, werden spezielle Zertifizierungen notwendig, die der TWL Konzern und auch die TWL Metering vorweisen können. Die Zertifizierungen werden jährlich überprüft und müssen alle zwei Jahre erneuert werden. Die kontinuierliche Fortentwicklung des Schutzprofils für intelligente Messsysteme gewährleistet auch in Zukunft ein hohes Sicherheitsniveau. Bereits im Einsatz befindliche intelligente Messsysteme werden fortlaufend aktualisiert und erfüllen damit immer die aktuellen Anforderungen, die der Gesetzgeber vorschreibt.
Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt (Preisobergrenze). Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten.
Das Entgelt für moderne Messeinrichtungen beträgt aktuell 20 Euro* brutto pro Jahr. Für die Kund*innen von intelligenten Messsystemen gelten abhängig vom jährlichen Stromverbrauch bzw. der Leistungsgröße der dezentralen Erzeugungsanlage unterschiedliche Messentgelte. Bei den Messentgelten für intelligente Messsysteme sind die Kosten für die moderne Messeinrichtung bereits enthalten.
*Die aktuellen Preisobergrenzen entnehmen sie bitte dem §30, 34, 35 des Messstellenbetriebsgesetzes oder auf dem veröffentlichten Preisblatt der TWL Netze GmbH.